Rücksendung beschädigter Ware - Reparatur Service


In den meisten Fällen zeigen sich Beschädigungen in Form von Lösen einer Naht oder dass die Verklebung der Sohle/Innensohle nachlässt.

Solch einen Schaden kann Ihr Schuster vor Ort binnen weniger Minuten beseitigen!

Innerhalb der Gewährleistungsfrist übernehmen wir die Kosten dieser Reparatur - ohne dass Sie die Schuhe einschicken müssen.

Bitte beachten Sie, dass derartige Mängel kein Grund für die Rückerstattung des Kaufpreises sind! Mutwillig beschädigte Ware oder Beschädigungen, die durch nicht sachgerechte Nutzung zustande gekommen sind, sind vom Reparatur-Service ausgenommen.

Falls es doch zu einem Schaden gekommen sein sollte, schicken Sie uns lediglich die Quittung der Reparaturkosten per Post, Mail oder Fax, und wir erstatten Ihnen nach Erhalt die entstandenen Kosten!

Anspruch auf Rückerstattung haben lediglich Kunden, deren Ware einen irreparablen Materialfehler aufweisen.

Wir bitten Sie daher, sich unbedingt mit unserem Kundenservice in Verbindung zu setzten, bevor Sie beschädigte Ware an uns zurücksenden.

Und so geht es:

  • Kontakt mit dem Kundenservice aufnehmen und Reparaturauftrag genehmigen lassen
  • Artikel bei einem örtlichen Schuster reparieren lassen
  • Rechnung mit ausgefülltem Rücksendebegleitschein per Post, Fax oder E-Mail einschicken